Kleine Anfrage des Abg. Martin Rivoir SPD
Ich frage die Landesregierung:
An welchen Stellen entlang der Bahnstrecken in den o. g. Gebietskörperschaften gibt es Bereiche ohne Netzabdeckung durch das Zugnotrufsystem GSM-R (sogenannte Funklöcher)?
Sind diese Bereiche dauerhaft oder nur temporär ohne Funknetzabdeckung?
Wie beurteilt die Landesregierung die Sicherheit im Zugverkehr an Stellen ohne Funknetzabdeckung?
Welche kurzfristigen Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in sogenannten „Funklöchern“ sind durch die Deutsche Bahn AG geplant?
Das Zugunglück von Bad Aibling und Berichte in den Medien, wonach es auch im Streckennetz der Deutschen Bahn AG in Baden-Württemberg sog. Funklöcher gibt, machen die Aufklärung und eine rasche Beseitung der Mißstände zwingend notwendig.