Am 16. August habe ich an Innenminister Strobl geschrieben, weil die Ulmer DLRG dringend einen Neubau benötigt und auch das Land in der Pflicht ist, diese Aufgabe zu unterstützen. Nun kam eine Absage vom Innenminister. Die DLRG muss also ohne die Landesregierung planen:
Neubau der DLRG Ulm
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, lieber Herr Rivoir,
haben Sie Dank für Ihr Schreiben vom 20. August 2018, mit dem Sie sich nach den Bedingungen einer Förderung für den Neubau einer Station für die DLRG-Ortsgruppe Ulm erkundigen.
Die Arbeit der DLRG im Wasser-Rettungsdienst ist unverzichtbar. Daher ist die Sicherstellung einer auskömmlichen Finanzierung auch mir ein wichtiges Anliegen.
Ich darf vorausschicken, dass die Finanzierung der Organisationen der Wasserrettung auf mehreren Säulen beruht. Über die in der Selbstverwaltung zwischen der DLRG und den Krankenkassen für jeden abrechenbaren Einsatz in der Wasserrettung vereinbarten Benutzungsentgelte werden die Vorhalte- und Betriebskosten abgedeckt. Zum anderen vereinbart die DLRG mit den jeweiligen privaten oder öffentlichen Trägern Entgelte für ihre sanitätsdienstlichen Leistungen im Rahmen von Veranstaltungen. Diese Leistungen sind kein Bestandteil des öffentlichen Rettungsdienstes und können daher nicht durch Förderungen des Landes finanziert werden. Gleiches gilt für die Badeaufsicht, unabhängig davon, ob diese im Rahmen einer Verkehrssicherungspflicht kommunaler Einrichtungen oder sonstiger Dritter erfolgt.
Das Land seinerseits erbringt einen weiteren nicht unerheblichen Finanzierungsbeitrag. Insbesondere fördert es nach Maßgabe des Rettungsdienstgesetzes neben der Errichtung von Rettungswachen und Zentralen Stationen auch die Beschaffung von Rettungsmitteln des Wasserrettungsdienstes, wie etwa Einsatzfahrzeuge, Boote, Tauch- und Funkausrüstungen. So sind im Jahr 2018 in diesem Rahmen insgesamt Fördermittel von rund 724.000 Euro für die Wasserrettung vorgesehen.
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, besteht bei den Baumaßnahmen aller Sonderrettungsdienste, der Bergrettung und der Wasserrettung, ein erheblicher Nachholbedarf. Erfreulicherweise ist es gelungen, im Haushalt 2018/2019 die hierfür verfügbaren Fördermittel zu erhöhen. Gleichwohl stehen wir noch vor enormen finanziellen Herausforderungen, da nach wie vor ein sehr hoher Förderstau besteht.
Nach§ 26 Absatz 1 des Rettungsdienstgesetzes (RDG) können die in§ 2 Absatz 1 RDG genannten Rettungsdienstorganisationen vom Land öffentliche Fördermittel in Höhe von 90 Prozent der förderungsfähigen Kosten erhalten. Voraussetzung für eine Förderung ist die Aufnahme in das Jahresförderprogramm des Landes (§ 26 Absatz 4 RDG).
Das von Ihnen angesprochene Projekt der DLRG-Ortsgruppe Ulm ist seit mehreren Jahren in der Diskussion, ohne dass ein Förderantrag gestellt wurde oder eine konkrete Förderung zu entscheiden gewesen wäre. Auf Initiative der Stadt Ulm wurde nun in den letzten Monaten die Möglichkeit einer Förderung gemeinsam mit Vertretern der DLRG erörtert. Aufgrund des oben beschriebenen Förderstaus bestand bei den Gesprächen zwischen DLRG und Stadt Ulm sowie meiner Fachabteilung die einvernehmliche Einschätzung, dass mit einer zeitnahen Förderung nicht zu rechnen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Strobl