Der Popmusiker Xavier Naidoo hätte am 25. Juli 2020 im Klosterhof Wiblingen, einer landeseigenen Liegenschaft, auftreten sollen. Das Konzert wurde inzwischen wegen der Corona-Krise abgesagt und ins Jahr 2021 verschoben.
Ich habe mich aus diesem Anlass in einem Schreiben an die baden-württembergische Finanzministerin Edith Sitzmann gewandt. Das Finanzministerium ist für landeseigene Liegenschaften und mithin für diesbezügliche Mietverträge zuständig. Hier die entsprechende Passage:
„Xavier Naidoo hat sich in Videos, bei Auftritten, in seinen Songs und bei anderen Veranstaltungen immer wieder eindeutig rassistisch, antisemitisch und fremdenfeindlich geäußert. Seine nachträglichen Rechtfertigungen waren wenig glaubhaft. Kritik gab es unter anderem von der Migrationsbeauftragten der Bundesregierung Annette Widmann-Mauz, für die Naidoos letzes umstrittenes Video „angesichts der Bedrohung durch Rechtsextremismus brandgefährlich“ ist.
Vor diesem Hintergrund rege ich an, in die Verträge zur Anmietung landeseigener Liegenschaften einen Passus aufzunehmen, in dem festgehalten wird, dass Kultur- und andere Veranstaltungen mit rassistischen, fremdenfeindlichen und antisemitischen Inhalten nicht gestattet sind. Bei Zuwiderhandeln kann die Veranstaltung von der vermietenden Landesbehörde umgehend abgebrochen werden.“
Eine Zusammenstellung über das „Wirken“ von Herrn Naidoo ist beigelegt. Von „versehentlichen Ausrutschern“ kann keine Rede sein. Er hat ganz offensichtlich ein geschlossenes rechtsextremes Weltbild.