Wegen der sogenannten „Spaziergänge“, die seit Wochen durch Ulm ziehen, ohne sich an irgendwelche rechtlichen Vorgaben zu halten, habe ich dem Innenminister geschrieben:
Durchsetzung des geltenden Rechts bei unangemeldeten Demonstrationen (sog. „Spaziergänge“)
Sehr geehrter Herr Minister,
in den letzten Wochen kam es auch in Ulm zu einer Häufung von unangemeldeten Demonstrationen in Form von sog. „Spaziergängen“. Die Teilnehmenden an diesen Demonstrationen haben sich zum großen Teil weder an die geltenden Abstandsregeln noch an irgendwelche Verkehrsregeln gehalten. Denn auch für sog. „Spaziergänge“ gelten z. B. rote Ampeln an Kreuzungen. Von fast keinem der Teilnehmenden wurde ein Mundschutz getragen. Das Ganze geschah unter den Augen der Polizei, ohne dass in einer nennenswerten Weise von den Beamtinnen und Beamten eingegriffen wurde.
Die Passivität der Polizei und das Zuschauen bei provozierendem Rechtsbruch bzw. bei bewusstem Begehen von Ordnungswidrigkeiten stößt bei der weit überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung auf keinerlei Verständnis mehr. Des Öfteren wurde mir aus der Bürgerschaft in der letzten Zeit der Vergleich mit Falschparken genannt, das zurecht rigoros geahndet wird. Bei den Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Spazier-Demonstrationen würde man seitens der Ordnungsbehörden aber beide Augen zudrücken.
Ich halte es für nicht vertretbar, dass der Rechtsstaat sich hier an der Nase herumführen lässt. Deshalb möchte ich auf diesem Weg eine härtere Gangart gegen die Teilnehmenden an sog. „Spaziergängen“, die ja faktisch unangemeldete Demonstrationen sind, einfordern. Dies wäre nach meiner Ansicht auch ein Beitrag zur Steigerung des Gerechtigkeitsgefühls beim Großteil der Bevölkerung.
Mit den besten Grüßen
Martin Rivoir MdL