Entwarnung fürs Bewohnerparken in der Ulmer Altstadt
Kleine Anfrage von MdL Martin Rivoir bringt Klarheit
Nach den Plänen der Ulmer Stadtverwaltung sollten weite Teile des Bewohnerparkens in der Ulmer Innenstadt durch das Einführen des sog. Mischparkens aufgelöst werden. Dies sollte auf Grund von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen geschehen. Danach hätten tagsüber nur die Hälfte und nachts 75 % der Parkplätze für Bewohner reserviert werden dürfen. Die Folge wäre Parkplatzsuchverkehr im Fischerviertel oder Auf dem Kreuz gewesen.
Die Antwort des Verkehrsministeriums in Stuttgart auf eine parlamentarische Initiative des Ulmer SPD-Abgeordneten Martin Rivoir zeigt nun einen Ausweg. Es ist nach Aussage des Ministerialdirektors des Stuttgarter Verkehrsministeriums Dr. Uwe Lahl nämlich möglich, in den Umgriff eines solchen Bewohnerparkbereichs auch Parkplätze in Tiefgaragen im Quartier mit einzubeziehen. Demnach können alle öffentlichen Parkplätze im Fischerviertel in der gleichnamigen Tiefgarage nachgewiesen werden und die Parkgarage Rosengasse wäre der Ausgleich für das Bewohnerparken Auf dem Kreuz.
Rivoir: „Damit können die öffentlichen Parkplätze tagsüber wie nachts in den Tiefgaragen und Parkhäusern nachgewiesen werden. Der oberirdische Parkraum steht damit vollständig für das Bewohnerparken zur Verfügung. Parkplatzsuchverkehr kann damit tagsüber wie nachts minimiert werden.“
Auch in Bereichen nördlich der Neuen Straße wäre dann unter Zuhilfenahme der dortigen Parkhäuser und Tiefgaragen die Ausweisung von Bewohnerparkbereichen gesetzeskonform möglich. Das letzte Wort liegt allerdings beim Gemeinderat, der letztlich über das Parkkonzept entscheiden muss.
Rivoir: „Es wundert mich allerdings schon, dass dieses Wissen offensichtlich weder bei der Verwaltung noch beim beauftragten Ingenieurbüro vorhanden war, sondern erst eine Landtagsanfrage diese Klarheit bringt. Es wird zu klären sein, ob es grundsätzlich Absicht der Verwaltung war, das Mischparken und damit den Parkplatzsuchverkehr bis ins letzte Eck der historischen Altstadt zuzulassen und deshalb diese elegante Lösung zur Beibehaltung des seit den 80er Jahren bestehenden Bewohnerparkens erst gar nicht als Option im Gutachten aufgeführt wurde“.