Der Landtagswahlkampf wird auch stark durch die Covid-19-Pandemie geprägt. Auch wenn Wahlkampfaktivitäten durch die Corona-Verordnung erlaubt sind, sollten wir im Interesse der Gesundheit aller auf die üblichen Infostände verzichten. Deswegen habe ich an alle Kandidierenden geschrieben, deren Parteien im Landtag vertreten sind:
Straßenwahlkampf in Pandemiezeiten
Lieber …….,
die baden-württembergischen Landtagswahlen am 14. März rücken näher. Traditionell haben wir ja in den Wochen vor der Wahl z. B. samstags unsere Infostände in der Ulmer Hirschstraße oder auch auf Märkten in der Region. Nach meiner Überzeugung wird es sicherlich schwierig, diese Tradition auch in diesem Jahr fortzusetzen.
Ich bin mir sicher, dass sich die Pandemie-Lage bis dahin nicht wesentlich entspannen wird und wir weiterhin Infektionsmöglichkeiten und damit eben Kontakte vermeiden müssen. Grundsätzlich sind diese Stände zwar erlaubt, aber in der jetzigen Situation sollte man nach meiner Überzeugung nicht alles machen, was erlaubt ist.
Auch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, aber auch unserer Wahlkampfteams an den Ständen sollten wir Vorsichtsmaßnahmen ergreifen und auch mit gutem Beispiel vorangehen. Ich schlage deshalb vor, auf persönliche Wahlkampfauftritte an Informationsständen zu verzichten. Stattdessen können Ständer und andere geeignete Vorrichtungen platziert werden, von denen Infomaterial und Wahlprospekte von den Passantinnen und Passanten mitgenommen werden können.
Es würde mich freuen, wenn wir uns auf diese Vereinbarung verständigen können. Gerne können wir in einer virtuellen Runde Details besprechen.
Mit kollegialen Grüßen
Martin Rivoir MdL
P.S. Dieser Brief geht gleichlautend an die Kandidierenden der im Landtag vertretenden Parteien