Pressemitteilung
Umsetzung von Landtagsbeschluss
Stuttgart. Der Finanzausschuss hat sich enttäuscht über den Stand bei der Umsetzung eines Landtagsbeschlusses durch die Landesregierung gezeigt. „Diese Situation ist nicht zufriedenstellend. Das Gremium hat daher die Landesregierung aufgefordert, bis Ende des Jahres erneut über den Stand zu berichten“, sagte der Ausschussvorsitzende Martin Rivoir (SPD). Hintergrund der Kritik ist ein Beschluss des Landtags, wonach Förderbescheide einen Hinweis auf die Freigabe der Mittel durch das Parlament enthalten müssen. Die Regierung habe allerdings mitgeteilt, dass dies aufgrund von erforderlichen Verfahrensanpassungen noch nicht überall erfolge. Weiteres Thema in der Sitzung war die finanzielle Unterstützung der Kulturbranche, der das Gremium zustimmte.
Der Finanzausschuss hatte im Zuge der Beratungen des Landeshaushalts 2022 einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen Grüne, CDU, SPD und FDP/DVP beschlossen. Demnach muss in Förderbescheiden, bei deren Übergabe sowie bei jeglicher Kommunikation über Förderbescheide der Hinweis enthalten sein: „Finanziert aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.“
Das Staatsministerium teilte laut Rivoir dem Ausschuss nun mit, dass eine aktuelle Abfrage bei den obersten Landesbehörden ergeben habe, dass diese den Beschluss umgesetzt hätten, soweit sie grundsätzlich Förderungen bzw. Zuwendungen gewähren. Es sei jedoch denkbar, dass Zuwendungsbescheide, die zeitnah nach dem Beschluss versandt worden seien, den beschlossenen Hinweis eventuell noch nicht enthielten. Außerdem werde eine Vielzahl von Fördermaßnahmen DV-gestützt abgewickelt. Zur Umsetzung des Beschlusses sei eine Anpassung in den Verfahren erforderlich. Die technische Anpassung sei bis zum Zeitpunkt der Abfrage noch nicht vollumfänglich abgeschlossen gewesen.
Die lange Dauer der Umstellung sei im Ausschuss auf Unverständnis gestoßen, sagte Martin Rivoir. Er wies noch einmal darauf hin, warum dieser Beschluss gefasst wurde. „Es geht darum, dass das Parlament selbstbewusst auftritt und seine Arbeit in der Öffentlichkeit auch wahrgenommen wird“, betonte der Ausschussvorsitzende.
Darüber hinaus stimmte der Finanzausschuss zu, die durch die Corona-Pandemie schwer getroffene Kulturbranche weiter finanziell zu unterstützen. Für das Impulsprogramm „Kultur trotz Corona“ wurden im 3. Nachtrag zum Staatshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 Mittel in Höhe von 18,5 Millionen Euro bereitgestellt. Im Haushalt 2022 wurden 4,6 Millionen veranschlagt. Da jedoch das Volumen der eingegangenen Förderanträge deutlich darüber liege, habe die Regierung beschlossen, weitere 2,9 Millionen Euro für „Kultur nach Corona“ aus der Rücklage für Haushaltsrisiken bereitzustellen. Der Finanzausschuss stimmte dieser Mehrausgabe einstimmig zu.
Gefördert werden sollen mit den Mitteln unter anderem Kultureinrichtungen und-veranstaltungen, Ensembles und Vereine der Breitenkultur. Gestärkt werden soll auch die Live-Musik-Szene, indem etwa Spielstätten sowie Musikerinnen und Musiker unterstützt werden. „Die hohe Zahl der Förderanträge zeigt, dass die Kulturbranche weiterhin unter den Folgen der Pandemie leidet und die Unterstützung durch das Parlament sehr wichtig ist“, sagte Rivoir.