Das Wissenschaftsministerium unterstützt mit der Befürwortung der Kündigung das riskante Spiel der Universitätsklinikums Ulm hinsichtlich der Zukunft der Universitäts- und Rehabilitationskliniken Ulm (RKU). Durch die einseitige Kündigung steht dem Universitätsklinikum Ulm im Grunde nur noch ein maximaler Abfindungsbetrag von 50.000 Euro zu (bei einem aktuellen Stammkapital der RKU gGmbH in Höhe von 100.00 Euro). Dem gegenüber steht ein Ende 2018 bilanzierter Buchwert von 83 Millionen Euro, eine renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat gar einen Unternehmenswert von über 150 Millionen Euro errechnet.
Das bedeutet, das Universitätsklinikum Ulm und mit ihm der Aufsichtsrat und dessen Vorsitzender aus dem Wissenschaftsministerium, Ministerialdirektor Ulrich Steinbach, laufen große Gefahr, dem Land Baden-Württemberg mit dieser Kündigung einen Schaden in zweistelliger Millionenhöhe zuzufügen. Aus meiner Sicht kann man diese Vorgehensweise unter Aufsicht des Wissenschaftsministerium nur noch als grob fahrlässig bezeichnen.
Das Universitätsklinikum hat durch diese Kündigung alle Instrumente und Druckmittel für weitere Verhandlungen mit der Sana Kliniken AG über die Zukunft der RKU aus der Hand gegeben. Diese muss also nur bis 1. Januar 2021 warten, dann gehören ihr die RKU-Anteile des Universitätsklinikums und sie wird zur Alleingesellschafterin. Mit Erstaunen habe ich zur Kenntnis genommen, dass entgegen anderer Meldungen der SANA Kliniken AG kein konkretes Übernahmeangebot unterbreitet wurde. Das sollte schleunigst nachgeholt werden, damit es überhaupt eine Verhandlungsbasis geben kann und das Universitätsklinikum gemeinsam mit dem Wissenschaftsministerium die Verhandlungshoheit gewinnen kann.