Ulm kann nun eigenständig über Gebühren für das Bewohnerparken entscheiden
Kabinett in Stuttgart beschließt entsprechende Verordnung
Nach ungewöhnlich langer Bearbeitungszeit hat die Landesregierung nun am vergangenen Dienstag in der Kabinettssitzung die landeseigene Verordnung für die Umsetzung eines Bundesgesetzes beschlossen. Wegen der langen Bearbeitungszeit und der dadurch gegebenen unklaren Rechtslage hatte Martin Rivoir eine Anfrage an die Regierung zur Umsetzung des Bundesgesetzes gestellt. Die Verordnung tritt voraussichtlich nach der Verkündigung im Gesetzesblatt am 20.7.21 in Kraft.
Mit dieser neuen Regelung können Kommunen nun selbst bestimmen, welche Gebühren sie für den Bewohnerparkausweis verlangt. Bisher war der Betrag durch ein Bundesgesetz auf 30,70 € pro Jahr gedeckelt, ein allgemein als viel zu niedriger Betrag für die Nutzung des der Allgemeinheit gehörenden öffentlichen Raums. Der Bauausschuss des Ulmer Gemeinderats hatte jüngst über das Parkkonzept für die Innenstadt diskutiert. Dabei spielten auch die Gebühren für das Bewohnerparken eine Rolle. Diskutiert wurde eine Anhebung auf bis zu 300 Euro pro Jahr. Martin Rivoir: „Diese Anhebung ist aus meiner Sicht gerechtfertigt, sie sollte aber in Stufen erfolgen. Außerdem ist aus meiner Sicht zu prüfen, ob eine soziale Komponente einführt werden kann“. Über die Verwendung der Einnahmen kann die Stadt frei verfügen. Rivoir: „Die Mehreinnahmen sollten aus meiner Sicht nicht im allgemeinen Haushalt untergehen, sondern sie sollten gezielt für die Förderung von Carsharing und z. B. für moderne, diebstahlsichere Fahrradabstellanlagen gerade für Bewohnerinnen und Bewohner in der Innenstadt verwendet werden.“