Wegen der sogenannten „Spaziergänge“ in der Region habe ich heute eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt:
Versammlungen gegen die Corona-Maßnahmen in Ulm, im Landkreis Alb-Donau und im Landkreis Biberach
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Versammlungen, Demonstrationen und sogenannte „Corona-Spaziergänge“ gegen die Corona-Maßnahmen fanden in Ulm, im Landkreis Alb-Donau und im Landkreis Biberach seit Sommer 2021 statt?
2. Wie viele der unter Ziffer 1 aufgeführten Protestveranstaltungen waren angemeldet, wie viele waren nicht angemeldet und wie viele davon wurden entgegen ihrer Ankündigung nicht durchgeführt?
3. Wie viele sogenannte „Corona-Spaziergänge“ wurden trotz eines behördlichen Verbots seit Sommer 2021 in Ulm, im Landkreis Alb-Donau und im Landkreis Biberach durchgeführt?
4. Wie viele Personen haben an den unter Ziffer 1 aufgeführten Protestveranstaltungen jeweils teilgenommen?
5. Wie setzen die Sicherheitsbehörden die Corona—Schutzmaßnahmen wie die Abstandsregelungen und die Maskenpflicht bei den unter Ziffer 1 aufgeführten Protestveranstaltungen durch?
6. Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten waren bei den Protestveranstaltungen im Einsatz, bezogen auf Ziffer 1?
7. Zu welchen Zwischenfällen wie beispielsweise Angriffe auf Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sowie Journalisten ist es bislang gekommen, bezogen auf Ziffer 1?
8. Wie viele Verstöße gegen das Versammlungsgesetz wurden zur Anzeige gebracht, bezogen auf Ziffer 1?
9. Wie viele Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden bislang eingeleitet und wie viele Platzverweise wurden bislang erteilt, bezogen auf Ziffer 1?
Begründung:
Die Kleine Anfrage soll Einzelheiten zu Versammlungen, Demonstrationen und sogenannten „Corona-Spaziergängen“ in Ulm sowie in den Landkreisen Alb-Donau und Biberach in Erfahrung bringen.