Jürgen Filius MdL und Martin Rivoir MdL: 1,8 Mio. Euro für Maßnahmen in Ulm ist ein wichtiger Erfolg
Mit 1.200.000 Euro aus den Programmen der Städtebauförderung werden die Sanierungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Nachverdichtung im Dichterviertel zur Aufwertung und Reaktivierung des Viertels im Programmjahr 2016 gefördert. Die Sanierungsmaßnahmen in der Weststadt werden mit 600.000 € unterstützt. Die Abgeordneten Jürgen Filius und Martin Rivoir erhielten am heutigen Mittwoch die Information von Staatsminister Peter Hofelich vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft. „Wir freuen uns außerordentlich über die hohe Summe die Ulm für städtebauliche Erneuerungen erhält“ so die Abgeordneten Jürgen Filius und Martin Rivoir.
Insgesamt hat das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft im aktuellen Programmjahr 203,7 Millionen Euro für Vorhaben der städtebaulichen Erneuerung freigegeben. Damit werden 348 Maßnahmen gefördert, 61 davon erstmals. 147,4 Millionen Euro von den 203,7 Millionen Euro sind Landesfinanzhilfen, 56,3 Millionen Euro sind Bundesmittel. Im dritten Jahr in Folge lag die Fördersumme für Städtebaumaßnahmen in Baden-Württemberg über 200 Millionen Euro.
Martin Rivoir: „Die Städtebauförderung ist ein großes und wichtiges Infrastrukturprogramm fürs Land, das erhebliche Investitionen von privater und öffentlicher Seite nach sich zieht. Wir wissen aus Studien, dass ein Euro für die Städtebauförderung Investitionen in bis zu achtfacher Höhe auslöst.“. Mit den Fördermitteln im Programmjahr 2016 könnten demnach Folgeinvestitionen von bis zu 1,6 Milliarden Euro in Baden-Württemberg getätigt werden. „Die Förderung in Ulm kommt dem lokalen und regionalen Bau- und Ausbaugewerbe zugute“, erklärte Jürgen Filius: „Auch vorgelagerte Wirtschaftszweige und der Dienstleistungsbereich können von den Mitteln aus der Städtebauförderung profitieren.“
Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid stellte fest, dass die Städtebauförderung zur Reduzierung des Flächenverbrauchs beitrage: „In der Städtebauförderung gilt der Grundsatz Innen- vor Außenentwicklung“, betonte er. „Denn es werden gezielt Vorhaben unterstützt, bei denen innerorts gelegene Brachflächen für den Wohnungsbau, für Gewerbe und Dienstleistung gewonnen und umgenutzt werden. Zudem dient die Förderung der ganzheitlichen ökologischen Erneuerung und der Sicherung des sozialen Zusammenhalts.“ Als weitere Schwerpunkte der Förderung nannte er die Beseitigung von städtebaulichen Missständen und Entwicklungsdefiziten sowie die Konversion ehemals militärisch genutzter Areale.